
Das hätte nicht geschehen dürfen, von Rechts wegen.
„Der Nashornkäfer ist in Deutschland durch Aufnahme in die Bundesartenschutzverordnung eine „besonders geschützte“ Tierart. Nach §44 Bundesnaturschutzgesetz ist es danach verboten, „sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“ (§44 Abs.1 BNatSchG).“...







